Präambel
Die billmorro GmbH (i. Gr.) mit Sitz in Hamburg bietet ein cloudbasiertes multi-branchenfähiges Kassensystem an. Dieser Vertrag bildet neben den anderweitig vorgehaltenen Leistungsbeschreibungen der verschiedenen Produktversionen die Grundlage der künftigen Zusammenarbeit der Parteien.
1. Anwendungsbereich
1.1 - Diese Geschäftsbedingungen gelten für den zwischen dem Kunden und billmorro GmbH (i. Gr.), Zirkusweg 2, 20359 Hamburg („billmorro“) geschlossenen Vertrag über die Überlassung von Hardware und/oder Software zur Nutzung auf Zeit gegen Entgelt durch billmorro im Rahmen des billmorro-Service („Service“) für branchenverschiedene Betriebe.
1.2 - Diese Bedingungen gelten ausschließlich für den Geschäftsverkehr mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und Stiftungen des öffentlichen Rechts. Ein Unternehmer im vorstehenden Sinne ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.3 - Entgegen stehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Bestandteile des Vertrages und werden nicht anerkannt, es sei denn, billmorro hat deren Anwendung ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch, wenn billmorro seine Leistungen im Wissen dieser gegensätzlichen oder abweichenden Bedingungen des Kunden vorbehaltlos durchführt.
2. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss zwischen dem Kunden und billmorro erfolgt im Regelfall dadurch, dass der Kunde über das dafür vorgesehene Bestellformular (online oder in Papierform) eine Bestellung des Services bei billmorro aufgibt, die dann durch die Bestätigung durch billmorro in Textform (z.B. per E-Mail oder Brief) angenommen wird. Der Vertrag kommt erst mit Abgabe der ausdrücklichen Bestätigungserklärung durch billmorro zustande.
3. Vertragsgegenstand
3.1 - Der Service umfasst, abhängig von der vertraglichen Absprache im Einzelfall, insbesondere folgende Leistungen: • Entgeltliche Überlassung von Software an den Kunden zur Nutzung auf Zeit, insbesondere die billmorro-Software, zur Verwendung auf bestimmten mobilen Endgeräten wie PCs, Macs, Tablet-PCs und Smartphones („Software“, insoweit Software-Mietvertrag) • Entgeltliche Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten für den Betrieb der billmorro-Software im billmorro-Rechenzentrum über das Internet bzw. als Cloud-Rechnerdienst • Optional: Entgeltliche Überlassung von Hardware an den Kunden zur Nutzung auf Zeit, insbesondere mobile Endgeräte wie PCs, Macs, Tablet-PCs und Smartphones (Hardware-Mietvertrag)
3.2 - Soweit der Service in der Bereitstellung von online zugänglichem Speicherplatz und Rechnerkapazitäten bzw. der Gewährung der Nutzung der Software dort besteht, so wird der Service über das Rechenzentrum bzw. die Server von billmorro oder ein von ihm beauftragtes Rechenzentrum bzw. Cloud-Service bereitgehalten. Dort läuft die billmorro-Server- und Datenbank-Software mit ihrer in der gesonderten Leistungsbeschreibung beschriebenen Funktionalität für den Kunden. Rechenzentrum bzw. Cloud-Service befinden sich in Deutschland oder jedenfalls in der EU.
3.3 - Die dem Service zu Grunde liegenden Daten über den Betrieb des Kunden wie z. B. Artikel, Stammdaten o.ä. pflegt der Kunde eigenständig in die Software über die darin vorgesehenen Felder und Bedienungsmöglichkeiten ein. billmorro steht ausdrücklich nicht dafür ein, dass diese Daten vollständig sind und den Betrieb des Kunden richtig abbilden. billmorro steht auch nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Genauigkeit der Informationen ein.
3.4 - Der Zugang des Kunden zum Internet ist nicht Gegenstand dieses Vertragsverhältnisses. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt: Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für die Funktionsfähigkeit seines Internetzugangs einschließlich der Übertragungswege sowie, soweit er nicht von billmorro gestellte Hardware verwendet, seines eigenen Computers bzw. unternehmensinternen Netzwerks.
3.5 - billmorro ist berechtigt, den Inhalt der Serviceleistungen einschließlich der bereitgestellten Software zu verändern und anzupassen, insbesondere bei technologischen Weiterentwicklungen. Er wird den Kunden rechtzeitig vor der Änderung in Kenntnis setzen. In diesem Fall steht dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von zwei Wochen zum Änderungstermin zu, soweit ihm die Änderungen nicht zumutbar sind.
3.6 - Bedingt die Weiterentwicklung eine Einschränkung oder – in sehr seltenen Ausnahmefällen – die Aufgabe einer bestehenden Funktionalität, wird billmorro den Kunden mit einer Frist von einem Monat vor der Umstellung von der geplanten Änderung in Kenntnis setzen. Der Vertrag wird mit dem neuen Funktionsumfang fortgesetzt, wenn er seine Kündigung nicht bis zum Ablauf von zwei Wochen seit der Implementierung der Änderung erklärt. Maßgeblich ist dabei das in der Umstellungsmitteilung genannte Datum.
4. Lizenzeinräumung an der billmorro-Software
4.1 - Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Lizenznehmer an der vertragsgegenständlichen Software ein einfaches (nicht ausschließliches), zeitlich auf die Laufzeit des Vertrags begrenztes, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares, widerrufliches und inhaltlich auf die Zweckbestimmung der Software im Rahmen des Unternehmens des Lizenznehmers beschränktes Nutzungsrecht. Dabei ist die Nutzung der billmorro-Software bzw. der Zugriff auf die billmorro-Clouddienste nur jeweils auf bzw. von dem einzelnen Endgerät gestattet, auf dem die Software vertragsgemäß installiert ist. Eine zusätzliche Installation auf anderen Geräten ist nicht gestattet.
4.2 - Vervielfältigungen: Der Kunde darf das gelieferte Programm vervielfältigen, soweit die jeweilige Vervielfältigung für die Benutzung des Programms notwendig ist. Zu den notwendigen Vervielfältigungen zählen insbesondere die Installation des Programms auf dem Massenspeicher der eingesetzten Hardware sowie das Laden des Programms in den Arbeitsspeicher.
4.3 - Systembindung: Der Kunde darf die Software auf dem vertraglich festgelegten Endgerät (Seriennummer) einsetzen. Im Falle des Hardwaredefekts oder eines sonstigen zwingend notwendigen Hardwarewechsels darf die Software auf einer neuen Hardware eingesetzt werden. billmorro ist der Hardwarewechsel umgehend in Textform anzuzeigen. Das neue System ist mitsamt Seriennummer zu benennen.
4.4 - Keine Weiterveräußerung und Weitervermietung: Der Kunde darf die Software einschließlich gegebenenfalls des Benutzerhandbuchs und des sonstigen Begleitmaterials Dritten weder veräußern noch zeitlich begrenzt überlassen, insbesondere nicht vermieten oder verleihen. Zulässig ist jedoch die Überlassung an Dritte, denen kein selbstständiges Gebrauchsrecht eingeräumt wird und die sich hinsichtlich der Art und Weise der Benutzung dem Willen des Lizenznehmers beugen müssen. Dies ist insbesondere bei Angestellten des Kunden in der Regel der Fall.
4.5 - Verbot der Mehrfachnutzungen: Wechselt der Lizenznehmer die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. Ein zeitgleiches Einspeichern, vorrätig halten oder Benutzen auf mehr als nur einer Hardware ist unzulässig.
4.6 - Eine weitergehende Nutzung als das, was sich aus dem Vorstehenden und dem Vertragsinhalt ergibt, ist dem Kunden ohne Zustimmung von billmorro untersagt.
4.7 - Der Kunde hat geeignete Maßnahmen zur Einhaltung des vereinbarten Lizenzumfangs zu treffen. Der Kunde ist insbesondere nicht berechtigt, den Service bzw. Teile davon zu veräußern, zu übertragen, unter zu lizenzieren, zu vertreiben, kommerziell als Teil eigener Leistungen oder Produkte anzubieten oder auf andere Art und Weise (Dritten) verfügbar oder nutzbar zu machen.
4.8 - Marken, Unternehmenskennzeichen, urheberrechtliche Vermerke, Seriennummern oder sonstige der Identifikation von billmorro dienende oder von billmorro angebrachte Merkmale dürfen vom Kunden weder entfernt noch verändert werden. Gleiches gilt für eine Unterdrückung der Bildschirmanzeige entsprechender Merkmale.
5. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
5.1 - Alle Preisangaben bezeichnen die Nettopreise und verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer. Der Kunde erhält für den monatlich anfallenden Mietzins keine separate Rechnung. Das unterzeichnete Angebot (der Vertrag) wird gem. §15 UStG. vom Finanzamt anerkannt, da es alle vom Gesetz erforderlichen Elemente einer Rechnung nach §14 UStG. beinhaltet.
5.2 - Soweit Hardware und/oder Software mietweise überlassen ist, ist der Mietzins monatsweise im Voraus zu zahlen. Soweit Hardware/Software kaufweise überlassen ist, bleibt der Gegenstand bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von billmorro.
5.3 - Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen sofort nach Erhalt zu begleichen. Nimmt der Kunde am (SEPA-)Lastschriftverfahren teil, wird der Rechnungsbetrag automatisch durch billmorro eingezogen. Nicht eingelöste oder zurückgegebene Lastschriften werden nicht noch einmal eingezogen. Der Kunde trägt dafür die anfallenden Bankgebühren zzgl. einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 10,00.
5.4 - Allgemein gilt: Gegen Forderungen von billmorro auf das vertragliche Entgelt kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufgerechnet werden. Der Kunde ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur dann befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen rechtlichen Verhältnis beruht. Im Falle des Vorhandenseins von Mängeln steht dem Kunden ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der einbehaltene Betrag den mangelbedingten Minderwert der betroffenen Leistung oder die voraussichtlichen Kosten der Nacherfüllung bzw. der Mängelbeseitigung nicht übersteigt.
5.5 - Im Falle einer ausbleibenden Zahlung kann billmorro die Erbringung des Services vorübergehend aussetzen, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist. Der fortlaufende Vergütungsanspruch bleibt von einer solchen Zugangssperrung unberührt. Die erneute Freischaltung erfolgt unverzüglich nach der Begleichung der Rückstände.
6. Vertragslaufzeit
6.1 - Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist (z.B. bei Testverträgen) gilt: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Er verlängert sich automatisch um jeweils zwölf weitere Monate, wenn er nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
6.2 - Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Für billmorro besteht ein wichtiger Grund, wenn in Anbetracht aller Umstände des Einzelfalls und nach Abwägen der Interessen beider Parteien eine Fortsetzung der vertraglichen Beziehung bis zum Ende der vereinbarten Dauer für billmorro unzumutbar ist. billmorro ist insbesondere berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, wenn:
• der Kunde zahlungsunfähig ist oder wird oder überverschuldet ist, wenn ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gegen ihn beantragt und nicht als unbegründet abgelehnt ist oder die Durchführung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird.
• wenn der Kunde Vertragspflichten grob verletzt und diese Verletzung auf schriftliche Aufforderung von billmorro nicht innerhalb einer angemessenen Frist beendet wird. Eine Abmahnung bzw. Fristsetzung ist entbehrlich, sofern die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aufgrund der Schwere des Pflichtverstoßes als unzumutbar erscheint, ein Erfolg nicht zu erwarten ist oder eine sofortige Kündigung unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt erscheint.
Kündigungen bedürfen der Schriftform.
7. Verfügbarkeit des billmorro-Service
7.1 - billmorro ist bemüht, den Zugang zum Service allen Kunden 24 Stunden täglich und sieben (7) Tage pro Woche zur Verfügung zu stellen. Vorübergehende Betriebsunterbrechungen aufgrund der üblichen Wartungsarbeiten, systemimmanenten Störungen des Internets bei fremden Providern oder bei fremden Netzbetreibern sowie im Falle höherer Gewalt sind allerdings möglich. Der Kunde hat deshalb keinen Anspruch auf eine jederzeitige, ununterbrochene Zugänglichkeit des Services.
7.2 - Soweit die Parteien in der Leistungsbeschreibung bzw. anderweitig eine bestimmte Verfügbarkeit des Services vereinbart haben und nichts anderes geregelt ist, gilt: Die Verfügbarkeit der Leistungen von billmorro gilt als nicht beeinträchtigt, wenn und soweit die Datenbank bzw. der Service während der für die Wartung des Systems erforderlichen Wartungszeiten und Unterbrechungen für Offline-Sicherungen jeweils im angemessenen Rahmen, sowie bei Unterbrechungen aufgrund höherer Gewalt oder anderen von billmorro nicht abwendbaren Ursachen, z.B. Notfallmaßnahmen, um einen massiven Virenausbruch zu unterbinden, Ausfälle von Internet oder Kommunikationsnetzen, Stromausfälle, Unwetter, Überschwemmungen und ähnliche Ereignisse, soweit billmorro dies nicht zu vertreten hat.
8. Gewährleistung
8.1 - Der Kunde hat billmorro auftretende Mängel, Störungen oder Schäden an den zum Gebrauch überlassenen Mietsachen unverzüglich anzuzeigen.
8.2 - Mängel der überlassenen Software einschließlich gegebenenfalls der Handbücher und sonstiger Unterlagen werden von billmorro nach entsprechender Mitteilung des Mangels durch den Kunden innerhalb angemessener Zeit behoben. Die Mängelbehebung erfolgt nach Wahl von billmorro durch kostenfreie Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
8.3 - Ausfallzeiten des Mietgegenstands, die auf vom Kunden zu vertretende, unsachgemäße Bedienung bzw. Behandlung zurückzuführen sind, oder sonstige Mängel, die durch den nicht vertragsgemäßen, vom Kunden zu vertretenden Gebrauch entstanden sind, berechtigen den Kunden nicht zur Mietpreisminderung.
8.4 - Der Kunde darf eine Entgeltminderung nicht durch Abzug vom vereinbarten Entgelt durchsetzen. Entsprechende Bereicherungs- oder Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
8.5 - Die Rechte des Kunden wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit dieser ohne Zustimmung von billmorro Änderungen an der Mietsache vornimmt oder vornehmen lässt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass die Änderungen keine für billmorro unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung des Mangels haben. Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. §536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist, und diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden.
8.6 - Das Kündigungsrecht des Kunden wegen Nichtgewährung des Gebrauchs nach §543 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 BGB ist ausgeschlossen, sofern nicht die Nachbesserung oder Ersatzlieferung als fehlgeschlagen anzusehen ist.
8.7 - Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel beim Mietvertrag gemäß §536a Abs. 1 BGB ist ausgeschlossen.
9. Haftung
9.1 - billmorro haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Kunden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von billmorro oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind, sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.2 - Im Übrigen ist die Haftung von billmorro für Schadensersatzansprüche nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt, soweit sich nicht aus einer von billmorro übernommenen Garantie etwas anderes ergibt:
• Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet billmorro nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen durfte. Soweit billmorro hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von billmorro auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.
• Die Haftung von billmorro für den leicht fahrlässig verursachten Verlust von Daten und/oder Programmen ist auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und den Umständen nach angemessener Datensicherung durch den Kunden angefallen wäre.
9.3 - Die Bestimmungen des vorstehenden Absatzes gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§284 BGB).
9.4 - Die vorstehenden Haftungseinschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von billmorro.
10. Geheimhaltung
10.1 - Die Vertragsparteien verpflichten sich, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei, die sie - einschließlich ihrer Erfüllungsgehilfen - anlässlich der Vertragsanbahnung oder der Vertragserfüllung erlangt haben, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtungen gelten nicht für Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen, die
• nachweislich ohne Verletzung dieser Geheimhaltungsverpflichtung allgemein bekannt sind,
• den Parteien bereits vor Erhalt der Informationen, Kenntnisse und Erfahrungen nachweislich bekannt waren,
• von einem Dritten ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung erhalten worden
• oder nachweislich unabhängig erarbeitet worden sind.
11. Datenschutz
11.1 - billmorro ist die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz wichtig, insbesondere die einschlägigen Bestimmungen des Telemediengesetzes (TMG) und Telekommunikationsgesetzes (TKG), sowie das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
11.2 - Die billmorro-Software ermöglicht die Erfassung von bestimmten personenbezogenen Daten zur Person des Kunden bzw. zu im Betrieb des Kunden tätigen Mitarbeitern wie zum Beispiel Kellnern und Bedienpersonal und optional Gastdaten. Die Software ermöglicht die anonymisierte Erfassung über die Verwendung und Zuordnung von Pseudonymen oder Mitarbeiternummern, die nur der Kunde selber kennt. Diese Daten umfassen u.a.
• sämtliche für Buchhaltung, bzw. GoBD relevanten Transaktionen (die z.B. vom Mitarbeiter oder Gästen getätigten und bearbeiteten Bestellungen, An-Abmeldungen, u.s.w.)
• sämtliche zur Steuerung und Optimierung der Bestell- und Abrechnungsprozesse notwendigen Daten (insbesondere Daten zur Bonsteuerung, eventueller Peripheriegeräte, u.s.w.)
Diese Daten dienen zur buchhalterischen und kostenrechnungsmäßigen Auswertung für den Betrieb des Kunden. Eine Erstellung personalisierter Nutzerprofile durch billmorro selbst findet nicht statt. billmorro hat selbst keinen Zugriff auf diese personenbezogenen Daten in Verbindung mit den Klarnamen der Betreffenden.
11.3 - Der Kunde bestimmt selbst, welche Daten er in das billmorro-System eingibt. Soweit er auf sich selbst bezogene personenbezogene Daten dort eingibt, willigt er in die Datenverarbeitung, Speicherung und Übertragung im Rahmen des Systems ein. Soweit er personenbezogene Daten seiner Mitarbeiter dort eingibt oder eingeben lässt, ist er selber gegebenenfalls für die Einholung einer eventuell erforderlichen datenschutzrechtlichen Einwilligung des Betroffenen verantwortlich.
11.4 - Personen oder Firmen, deren personenbezogene Daten billmorro gespeichert hat, haben jederzeit ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung und Sperrung Ihrer gespeicherten Daten. billmorro setzt technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen ein, um die durch billmorro verwalteten Daten gegen zufällige oder vorsätzliche Manipulationen, Verlust, Zerstörung oder gegen den Zugriff unberechtigter Personen zu schützen.
11.5 - Ansprechpartner für Datenschutz bei billmorro: Bei Fragen zur Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten, bei Auskünften, Berichtigung, Sperrung oder Löschung von Daten sowie Widerruf erteilter Einwilligungen wenden Sie sich an: billmorro GmbH (i. Gr.), Michael Klei, Zirkusweg 2, 20359 Hamburg, Deutschland; info@billmorro.com
11.6 - Ihre Daten stehen Ihnen jederzeit und überall zur Verfügung: Zum einen sind alle jemals generierten Transaktionsdaten immer auf allen genutzten Geräten codiert gespeichert. Zum anderen werden die Daten bei einer bestehenden Internet-Verbindung regelmäßig an Ihre persönliche Cloud übermittelt. Dort können Sie Ihre Transaktionsdaten in GoBD-konformem Format jederzeit per Mausklick in einer CSV- bzw. Excel-Tabelle exportieren und auch zu Hause lokal sichern. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhalten Sie automatisch innerhalb eines Monats sämtliche Transaktionsdaten in GoBD-konformem Format von uns zugemailt. Bei eventuellen Prüfungen der Finanzbehörden haben Sie damit die Möglichkeit, auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses innerhalb und über die gesetzlich vorgeschriebene Dauer von 10 Jahren hinaus alle Kassendaten vorzuhalten.
11.7 - Zur Gewährleistung der Konformität mit den Grundsätzen zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD) wird bei bestehender Internetverbindung serverseitig ein fortlaufendes Backup mitgeführt; was sowohl die umsatzrelevanten Daten (Bewegungsdaten) als auch die nicht umsatzrelevanten Daten (Stammdaten) umfasst.
11.8 - Der Kunde ist verpflichtet, Umsatzberichte monatlich auszudrucken und zuverlässig zu archivieren.
12. Information über neue Angebote von billmorro
12.1 - billmorro ist berechtigt, den Kunden während der Vertragslaufzeit hinsichtlich neuer Entwicklungen und Produkte von billmorro zu kontaktierten. Der Kunde kann seine Zustimmung jederzeit widerrufen.
13. Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
13.1 - Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGBs") werden dem Kunden in Textform mitgeteilt, wobei die Änderungen gegenüber den bisher gültigen AGBs besonders hervorgehoben werden.
13.2 - Der Kunde kann einer solchen Änderung widersprechen. Hierzu hat er seinen Widerspruch gegenüber billmorro per E-Mail an info@billmorro.com oder schriftlich und innerhalb von vier (4) Wochen ab Zugang der Mitteilung von billmorro über die Änderung der AGBs (nachfolgend „Änderungen“) zu erklären. Die Frist ist nur gewahrt, wenn der Widerspruch innerhalb der Frist bei billmorro eingeht. Sofern der Kunde nicht form- und fristgerecht widerspricht, gelten die Änderungen als genehmigt und die geänderten AGBs werden Vertragsbestandteil; hierauf und auf die Form und Frist für den Widerruf wird billmorro ausdrücklich in der Mitteilung über die Änderung hinweisen.
Widerspricht der Kunde den Änderungen form- und fristgerecht, besteht der Vertrag unverändert fort. billmorro hat in diesem Fall jedoch das Recht, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden zu kündigen, sofern ein Festhalten an dem unveränderten Vertrag für billmorro wirtschaftlich oder technisch nicht möglich oder unzumutbar ist.
14. Besondere Regelungen beim Hardwarekauf
14.1 - Soweit billmorro dem Kunden im Zusammenhang mit der billmorro-Software Hardware verkauft und nichts anderes vereinbart ist, gelten folgende allgemeine Bestimmungen:
14.2 - Eigentumsvorbehalt: Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von billmorro.
14.3 - Gewährleistung hinsichtlich der verkauften Hardware:
• Soweit billmorro wegen eines Mangels Gewähr durch Nacherfüllung zu leisten hat, liegt die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung einer mangelfreien Sache erfolgt, bei billmorro.
• Untersuchungsobliegenheit und Mängelanzeige: Offensichtliche Mängel an der verkauften Hardware müssen gegenüber billmorro unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach Lieferung der Ware schriftlich angezeigt werden, verdeckte Mängel sind ebenfalls unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Kalendertagen nach deren Bekanntwerden schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Mängelanzeige nicht fristgerecht, sind die Gewährleistungsrechte des Kunden bezogen auf den nicht rechtzeitig angezeigten Mangel ausgeschlossen. Das gilt jedoch nicht, soweit billmorro den Mangel arglistig verschwiegen und/oder eine entsprechende Garantie übernommen hat.
• Keine Gewährleistung wird übernommen für Schäden, die entstanden sind aus unsachgemäßer oder ungeeigneter Verwendung, fehlerhafter Inbetriebnahme oder Montage, natürlicher Abnutzung, nachlässiger oder fehlerhafter Verwendung, Nichtbeachtung der Wartungs- oder Betriebsanleitung sowie unsachgemäße Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen durch den Kunden oder Dritte.
• Gewährleistungsansprüche des Kunden hinsichtlich der gekauften Hardware verjähren innerhalb eines Jahres nach Ablieferung der Kaufsache an den Kunden.
15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
15.1 - Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
15.2 - Erfüllungsort der Leistungen ist Hamburg.
15.3 - Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder der Sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
16. Sonstige Bestimmungen
16.1 - Soweit diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Erklärung in Schriftform verlangen, wird diese Form auch durch Einhaltung der Textform (z. B. Email oder Fax) erfüllt.
16.2 - Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieses Vertrags lässt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, sich auf wirksame Regelungen zu verständigen, die wirtschaftlich dem intendierten Zweck der unwirksamen Regelungen am nächsten kommen. Dasselbe gilt bei Regelungslücken des Vertrags.
billmorro GmbH (i. Gr.)
Zirkusweg 2
20359 Hamburg
Germany